Wieder komplett und kurz vorm Start - 8 Presbyter stehen fest und übernehmen die Verantwortung ab dem 19. November 2017

Allgemeine Zeitung 12.9.2017

Von links nach rechts:  Pfarrerin Birgit Henke-Ostermann, Daniel Kotters, Frank Riemer, Heike Leopold, Edmund Schrage, Detlef Scherle, Cornelia Bartz, Klaus-Peter Kreutzfeldt, Ursula Nordhoff-Schöttler, Pfarrerin Gunda Hansen

Neues Presbyterium nimmt ab dem 19.11.17 die Arbeit auf!

Coesfelder Allgemeine Zeitung vom 13.07.2017

Coesfelder Allgemeine Zeitung vom 13.05.2017

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Coesfelder Allgemeine Zeitung vom 03.05.2017

Coesfelder Allgemeine Zeitung vom 01.05.2017

Was sind Bevollmächtigte?

Artikel 83 der Kirchenordnung:

( 1 ) 1 Bevollmächtigte nehmen die Aufgaben des Presbyteriums wahr. 2 Sie haben insbesondere die Wahl der Presbyterinnen und Presbyter vorzubereiten und durchzuführen. 3 Das Landeskirchenamt bestimmt nach Anhörung des Kreissynodalvorstandes, ob dies alsbald oder erst im Zuge des nächsten turnusmäßigen Wahlverfahrens zu geschehen hat. 4 Das Amt der Bevollmächtigten endet mit der Einführung der Presbyterinnen und Presbyter.

( 2 ) Bevollmächtigte müssen Pfarrerinnen oder Pfarrer sein oder die Befähigung zum Amt einer Presbyterin oder eines Presbyters haben.